„Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Sanierungskonzepten, Sanierungsgutachten und Fortführungsprognosen.”

IDW-Gutachten

Ein Sanierungskonzept zeigt den Finanzierungspartnern plausibel und transparent auf, ob und wie Ihr Unternehmen hinsichtlich Wettbewerbs- und Renditefähigkeit langfristig am Markt bestehen kann. Damit schafft es die Grundlage für die Vergabe von Krediten auch in Verlustsituationen. Ohne dieses Gutachten eines unabhängigen Beraters wird ein in der Krise befindliches Unternehmen kaum eine weitere Finanzierung erhalten. Es ist für uns selbstverständlich, nicht nur während dieser Phase der Diagnose präsent zu sein, sondern unsere Klienten auch bei der darauffolgenden Umsetzung kontinuierlich zu begleiten.


Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat die Mindestanforderungen an ein Sanierungskonzept nach seiner bisherigen Empfehlung (FAR 1/1991) überarbeitet. Die neuen Anforderungen werden sowohl von Wirtschaftsprüfern als auch von Finanzierern als Grundlage für ein Sanierungsgutachten herangezogen, um einheitliche Mindeststandards zu gewährleisten. Daher fordern externe Finanzierungspartner die Vorlage eines Gutachtens nach dem IDW-Standard S6, wenn ein Sanierungsgutachten notwendig wird.

Im ersten Teil enthält das Sanierungskonzept Aussagen über die wesentlichen Unternehmensdaten, Ursachen- und Wirkungszusammenhänge sowie rechtliche und ökonomische Einflussfaktoren. Darauf folgend beschreibt es auf der Grundlage einer systematischen Lagebeurteilung die im Hinblick auf das Leitbild des Unternehmens Maßnahmen, die zur Sanierung ergriffen werden müssen. Gleichzeitig quantifiziert es deren Auswirkungen im Rahmen einer integrierten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung (integrierte Planung).

Das Konzept muss in zweierlei Hinsicht plausibel und realisierbar sein: Erstens müssen die vorgesehenen Beiträge der von ihm betroffenen Interessengruppen (Gesellschafter, Kreditgeber, Management, Arbeitnehmer) durchsetzbar sein. Zweitens müssen die definierten operativen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen umsetzbar sein.

Ein Sanierungskonzept nach IDW S6 beinhaltet folgende Bestandteile:

  • Analyse der Unternehmenslage
  • Feststellung des Krisenstadiums
  • Analyse der Krisenursachen
  • Aussagen zur Unternehmensfortführung (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung)
  • Leitbild des sanierten Unternehmens, an dem sich die Neuausrichtung orientiert
  • Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise
  • Integrierte Sanierungsplanung mit der Darstellung der Problem- und Verlustbereiche sowie der Herausstellung der vorgesehenen Maßnahmeneffekte


Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Sanierungskonzepten, Sanierungsgutachten und Fortführungsprognosen. Hierfür beschäftigen wir uns umfassend mit der Ausgangssituation, dem Wettbewerbs-und Marktumfeld sowie den Krisenursachen. In Abstimmung mit Ihnen können auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, um das finanzielle Gleichgewicht und die Ertragskraft kurz- beziehungsweise langfristig wiederherzustellen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen unsere Berater die Klienten unentwegt und helfen bei der Bewältigung der unternehmerischen Herausforderungen.

Wir erstellen komplette Sanierungskonzepte oder beurteilen bereits bestehende. Darüber hinaus erarbeiten wir auch Teilaspekte wie die Erstellung oder Plausibilisierung integrierter Unternehmensplanungen.

In insolvenznahen Zusammenhängen nehmen wir Zahlungsunfähigkeits- und Überschuldungsprüfungen vor. Diese Aufgaben übernehmen wir auch in gerichtlichen Verfahren, die sich rückschauend damit beschäftigen, ob Insolvenzantragsgründe vorlagen.

Gerne informieren wir Sie auch ausführlicher in einem persönlichen Gespräch über unsere Ansätze.

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Das Thema IDW-Gutachten ist hier sehr umfänglich ausgearbeitet, deshalb für Sie hier als PDF zum lesen und ausdrucken bereit.

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